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Alles über das Gastangeln an unserer Glanstrecke

Welche Karten können Gastangler erwerben?

Gastangler können Tages-, Wochen- oder Monatskarten erwerben.

Wo bekommt man die Karten her?

Edeka Eckstein
Bahnhofstraße 40
66885 Altenglan
Eugen Joa
Streitmühle 4
66885 Altenglan

Was kosten die Karten?

Karte Preis
Tageskarte 10€
Wochenkarte 55€
Monatskarte 140€

Welche Bestimmungen gelten für Gastangler?

Gastangler dürfen täglich von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr angeln. Gastangler müssen zum Lösen einer Tages-, Wochen- oder Monatskarte einen gültigen Jahresfischereischein vorlegen.

Gastangler dürfen pro Tag maximal zwei Forellen, sowie einen Hecht oder einen Zander aus den Gewässern des Vereins entnehmen. Etwaige Sperrungen von Teilstücken werden durch Beschilderung oder durch einen Aushang in den Schaukästen veröffentlicht. An den vereinseigenen Gewässern gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.

Gastangler dürfen höchstens mit 2 Ruten fischen. Das Angeln auf Raubfische mit totem Köderfisch ist verboten. Das Anfüttern vor und während des Angelns sowie das Blinkern, Spinnern und Angeln mit sonstigen künstlichen Ködern ist verboten. Die Fanggeräte dürfen vom Erlaubnisschein-Inhaber nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Gastangler dürfen lediglich den Glan innerhalb der Vereinsgrenzen befischen. Das Befischen von Reichenbach und Kuselbach ist Gastanglern untersagt. Die vereinsbezogenen Gewässergrenzen des Glans sind vom Wehr Bedesbach bis Ortsmitte Rutsweiler am Glan (Brunnen).

Das Angeln von Brücken, Stegen und hohen Mauern ist verboten.

Untermaßige Fische sowie Arten, die der Schonzeit unterliegen, sind sofort schonend vom Haken zu lösen und in das Gewässer zurückzusetzen. Waidgerechtes Angeln ist höchstes Gebot eines jeden Anglers. Ist der Fisch in solchem Umfang verletzt, dass ein Zurücksetzen unmöglich ist, muss er waidmännisch getötet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

Die Artenschonzeiten und Mindestmaße sind gemäß Landesfischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in der zurzeit gültigen Fassung einzuhalten. Einzelheiten sind in jedem Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein ausgedruckt.

Explizite Angaben über Rechte, Pflichten, Ge- und Verbote für Gastangler sind auf der Rückseite der zu erwerbenden Tages-, Wochen- oder Monatskarten enthalten.

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